Elektrische Anlagen und Geräte in gewerblich genutzten Gebäuden müssen in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen werden. Im Rahmen dieser Prüfung stellt die Elektrofachkraft den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage sicher. Bei der Prüfung wird ein besonderer Wert auf Sicherheitsaspekte gelegt. Die Prüffristen richten sich nach der Art der Anlage und dem Nutzungsort. Generell gilt: Je belastender die Umgebungsbedingungen für die Anlage sind, umso häufiger muss sie geprüft werden. Weitere Informationen hierzu sind in der DGUV 3 (früher BGV A3) zu finden.
Die Prüfung von Elektrotechnischen Anlagen wird unterschieden in die Prüfung für ortsfeste Anlagen (DIN VDE 0105) und die Prüfung ortsveränderlicher Geräte (DIN VDE 0701/0702). Für beide Varianten gelten unterschiedliche Vorgehensweisen, Grenzwerte und Fristen. Die Fristen für ortsfeste Geräte sind in den meisten Fällen länger als bei ortsveränderlichen. Die Beurteilung, ob ein Gerät ortsfest oder ortsveränderlich ist, unterliegt der Elektrofachkraft.
Der grundsätzliche Ablauf der Prüfung ist immer identisch:
Ortsfest sind Anlagen, die an Ihrem Einsatzort fest installiert sind und nicht ohne großen Aufwand bewegt werden können. Ortsfeste Anlagen sind meist fest angeschlossen und besitzen nur selten einen Stecker. Hierzu zählen zum Beispiel große Maschinen, Unterverteilungen und fest installierte Elektroanlagen. Die Prüffristen variieren bei ortsfesten Anlagen je nach Einsatzbereich zwischen einem und fünf Jahren.
Die Prüfung von Elektroanlagen nach DIN VDE 0105 umfasst:
Ortsveränderliche Geräte sind Elektrogeräte, die während des Betriebes problemlos bewegt werden können. Sie verfügen meist über einen Stecker. Dazu zählen insbesondere handliche Geräte wie Handbohrmaschinen, Netzteile und Verlängerungen. Die empfohlene Prüffrist richtet sich nach dem Einsatzbereich. Für die meisten Anwendungsbereiche wird eine Prüffrist von einem Jahr angewendet. Die maximale Prüffrist sind zwei Jahre.
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701/0702 umfasst:
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